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• 12-24 VDC
• Mittlere Ausführung
• 1 Jahr Garantie
• e und CE Kennzeichen
• Kabel 250 mm lang
• Druckwasserfest und Verschmutzungssicher
• Mit Epoxydharz vergossenes Kunststoffgehäuse
Durch „doppeltest Einlegen“ des Retourganges wird der Rückfahrwarner auf nur 78 dB(A) bei 1m (das entspricht ca. 55 dB(A) bei 7,5m Entfernung) zurückgeschaltet. Nach erneutem Einlegen des Retourganges hat er wieder die Standardlautstärke von 90 dB(A) bei 1m (das entspricht ca. 68 dB(A) bei 7,5m Entfernung).
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt - 47.Novelle zur KDV
22. Dem § 18 Abs. 8 werden foldende Sätze angefügt:
„Ein Leiserschalten des Rückfahrwarners auf nicht weniger als 55 dB(A) + 3 dB(A) MUSS möglich sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass bei neuerlicher Inbetriebnahme des Fahrzeuges der Normalzustand wiederhergestellt ist.
Eine Abschaltungdes Rückfahrwarners im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr kann vorgesehen werden, sofern sichergestellt ist, dass in diesem Fall bei Einschaltungen der Rückfahrvorrichtung automatisch die Alarmblinkanlage eingeschaltet wird. Ein Rückfahrwarner ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug über ein alternatives Sicherheitssystem verfügt, wie insbesonders ein Videosystem, durch welches der Lenker den Raum unmittelbar hinter dem Fahrzeug einsehen kann.“
(12) Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 2002 bereits einmal zum Verkehr zugelassen waren, müssen dem Art. I Z 22 hinsichtlich § 18 Abs. 8 Sätze 5 bis 8 erst ab dem 1. Jänner 2003
entsprechen.
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